Privatzimmer Makowiecki
Angaben gemäß § 5 TMG:
Christian Makowiecki
Theodor-Otte-Straße 82
45897 Gelsenkirchen
Kontakt:
Telefon: 0177/5424631
E-Mail: anfrage@privatzimmervermietung.net
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
319 / 5104 / 1284
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Pixabay.de
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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
§ 1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Wohnung/Zimmer zur Buchung angefragt und die Anfrage bestätigt wird.
- Die Buchungsanfrage kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Bei Buchung über die Webseite www.SchlafGElegenheit.info gilt die Buchungsanfrage mit Absenden des Buchungsformulars als verbindlich.
- Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per email) dem Buchenden zugesandt.
- Der Buchende haftet als Auftraggeber gemeinsam mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Vermieter verpflichtet sich, die gebuchte Wohnung/Zimmer bereitzuhalten und die zugesagte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung der gebuchten Wohnung/Zimmer begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Mieter.
- Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein. Kosten der Endreinigung sind bei „normaler“ Verschmutzung enthalten.
- Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Buchungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders Lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) durch Überweisung bis spätestens zum Vortag des vereinbarten Mietbeginns (Zahlungseingang).
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. §2d ist zusätzlich zu beachten.
- Sofern der Gesamtbetrag nicht bis spätestens zum Vortrag des Mietbeginns auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, verliert der buchende Gast den Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Dem Vermieter steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
§ 3 An- und Abreise
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders Lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht die Ferienwohnung dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung muss bis spätestens 20:00 Uhr oder nach anderweitiger Absprache bezogen werden.
- Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird um Vorlage des Personalausweises gebeten.
- Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird bei Abreise bis 16:00Uhr zusätzlich der halbe, nach 16:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
- Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen und kostet eine Bearbeitungsgebühr von 15.00 Euro
- Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
- Die Stornogebühr beträgt grundsätzlich 15 Euro
- ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
- ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 80% des vereinbarten Preises
- Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises
- Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5 Rücktritt des Vermieters
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genannten Frist und der Gesamtbetrag nicht bis zu dem auf den Mietbeginn vorausgehenden Tag geleistet (Zahlungseingang), so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Wohnungen/Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder Zwecks, gebucht werden.
- Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem Mieter unverzinst erstattet.
§ 6 Haftung
- Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Weist die gemietete Wohnung/Zimmer einen Mangel auf, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen jeglicher Art einschließlich Pkws haftet der Vermieter nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
- Für während der Mietzeit entstandene Schäden an der Mietsache oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar haftet der Mieter ohne Verschuldensnachweis.
- Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens und des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eltern sind dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzukommen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.