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0177 / 54 24 631

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für Christian Makowiecki (Privatzimmer Makowiecki)

 

 


Christian Makowiecki / Theodor-Otte-Str. 82, 45897 Gelsenkirchen, 0177/5424631, anfrage@privatzimmervermietung.net


–nachstehend „Privatzimmer Makowiecki“ genannt –

 


1.Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/Wohnungen, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Zimmervermietung.


1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Gast individuell vereinbart wurden. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.


2.Zustandekommen des Vertrages


2.1 Der Zimmer/Wohnung Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Zimmervermietung angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Bei Buchung über die Webseite www.SchlafGElegenheit.info gilt die Buchungsanfrage mit Absenden des Buchungsformulars als verbindlich.

 

  • Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  • Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Buchenden zugesandt.


2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


3.Preise, Leistungen und Bezahlung


3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Wohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Nichtbereitstellung der gebuchten Zimmer/Wohnung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Mieter.


3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.


3.3 Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein. Kosten der Endreinigung sind bei „normaler“ Verschmutzung enthalten.


3.4 Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.


3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Buchungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.). Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.


3.6 Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders Lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) durch Überweisung bis spätestens zum Vortag des vereinbarten Mietbeginns (Zahlungseingang).


3.7 Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. §2d ist zusätzlich zu beachten.


3.8 Sofern der Gesamtbetrag nicht bis spätestens zum Vortrag des Mietbeginns auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, verliert der buchende Gast den Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Dem Vermieter steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.


3.9 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.


4.Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes


4.1 Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch aufangemessene Entschädigung.
– Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen und kostet eine Bearbeitungsgebührvon 15,00 Euro. Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgendeStornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:


. Die Stornogebühr beträgt grundsätzlich 15,00 Euro
. ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
. ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 80% des vereinbarten Preises


– Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beimVermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich derAbschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


– Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommeneWohnung/Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.


4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer/Wohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.


4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieterl. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.


5.Rücktritt des Vermieters


5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern/Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.


5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genannten Frist und der Gesamtbetrag nicht bis zu dem auf den Mietbeginn vorausgehenden Tag geleistet (Zahlungseingang), so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls


– höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;


– Zimmer/Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;


– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermietungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehendes Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;


– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;


– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;


5.4 Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.


5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem Mieter unverzinst erstattet.


6.An- und Abreise


6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Wohnungen, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Wohnungen schriftlich bestätigt.


6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.


6.4 Die Belegung der Zimmer/Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird um Vorlage des Personalausweises gebeten.


6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Vermieters spätestens um 10: Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den halben Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr den vollen Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


7.Haftung


7.1 Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.


7.2 Weist die gemietete Wohnung, das gemietet Zimmer einen Mangel auf, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


7.3 Für eingebrachte Sachen jeglicher Art einschließlich Pkws haftet der Vermieter nicht.


7.4 Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.


7.5 Für während der Mietzeit entstandene Schäden an der Mietsache oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar haftet der Mieter ohne Verschuldensnachweis.


7.6 Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens und des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.


7.7 Eltern sind dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzukommen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.


7.8 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8.Schlussbestimmungen


8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


8.2 Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.


8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.